Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.
Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.
Das grundlos kastriert wird, kann ich aus Tierschutzgründen nicht mittragen.
Analyseergebnisse, die auf Rückstände von DNA verweisen, hat Herr Dr. Kirchner veröffentlicht. Zu den Vorwürfen von Herrn Dr. Kirchner äußert sich das BMG wie folgt:
Wir wollen eine gleichberechtigte Vertretung der Geschlechter in allen Parlamenten.
Ich vermute, dass hier ein Missverständnis vorliegt, da es im Landtag mehrere Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gab, deren Fragenkataloge allerdings unterschiedlich gehaltvoll waren.