
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.

Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.

Federführend liegt das Gesetz beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Frau Alabali-Radovan setzt sich dafür ein, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zügig voran kommt. Zielsetzung hierfür ist 2023.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung einer doppelten Staatsbürgerschaft einfach und sicher werden muss, da dies viele Vorteile für die betroffenen Menschen, aber auch für die deutsche Gesellschaft bedeutet.

Das BMI plant frühestens Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen. Sie können sich sicher sein, dass wir uns als Fraktion für eine zügige Gesetzesreform einsetzen werden.

Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglichen.