Nach meiner Kenntnis können im Iran erworbene Rentenansprüche grundsätzlich auch im Ausland geltend gemacht werden
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Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, das Gesetz sobald wie möglich auf den Weg zu bringen und bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Geplant ist Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Wir planen nicht einzelne Staatsangehörigkeiten von der Mehrstaatigkeit auszuschließen.
Wir rechnen damit, dass die Änderungen 2023 im zweiten Quartal umgesetzt werden können.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.