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(...) dass Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 den Vermieter nicht zur Kündigung berechtigen – und das für die Dauer zwei Jahren. (...)
(...) haben sich die Quadratmeterpreise für Wohnungsmieten im Saarland in der Tat leicht erhöht (...)
Ich sehe keinen Sinn darin, die wirtschaftlichen Nöte durch eine Nicht-Zahlungsverpflichtung an die Vermieter durch noch weitgehendere staatliche Vorgaben zu verschärfen
(...) Eine Befragung bei ca. 3.500 gastgewerblichen Unternehmern hat gezeigt, dass „40 Prozent der Vermieter und Verpächter kein Verständnis für die besondere Situation der Branche in der Corona-Krise haben“. (...)
(...) Ich werde Ihre Anmerkungen mit den zuständigen wissenschaftlichen Referenten der CDU-Landtagsfraktion besprechen (...)