Die Menschen in unserem Land haben zu Recht keinerlei Verständnis dafür, dass sich einzelne Mandatsträger in der Pandemie bereichert haben.
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Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Beschäftigte können organisatorisch in gemischt zivil-militärischen Strukturen eingesetzt werden.
Eine zivile Wehrverwaltung, wie der Name schon sagt, sollte nicht von Soldatinnen und Soldaten geführt werden.
Das Grundgesetz regelt, dass die Bundeswehr aus Streitkräften (Artikel 87a GG) und einer eigenständigen Bundeswehrverwaltung besteht, die von den Streitkräften unabhängig ist (Artikel 87 b GG).
Den vermeintlichen Unterschied zwischen einer Wehrverwaltung mit zivilen Führungspersonal und militärischen kann ich nicht erkennen
Die durch die gemeinsame Spitze gewährleistete Koordination und Abstimmung zwischen Streitkräften und Verwaltung ist unerlässlich. In Anbetracht der aktuell (...) verwaltungsintensiven Herausforderungen ist der Einsatz von Soldaten in diesem Bereich gerade sinnvoll.