Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 05.08.2020 von Stephan Brandner AfD
Antwort ausstehend von Thomas Kutschaty SPD
Antwort 30.07.2020 von Margarete Bause BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkretes Falles können wir leider nicht vornehmen. (...)
Antwort 19.02.2021 von Florian Pronold SPD
(...) Insgesamt kommt das Ministerium nicht zu dem Ergebnis, dass gesetzgebender Handlungsbedarf bestünde. (...)
Antwort 08.10.2020 von Peter Tauber CDU
(...) Ich empfehle Ihnen, sich an Ihren örtlichen Abgeordneten oder an die zuständigen Fachpolitiker unserer Fraktion zu wenden. (...)
Antwort 07.08.2020 von Silke Launert CSU
Wenn ich Sie richtig verstehe, regen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen eine Änderung der Wohnflächenverordnung an. Den Vorschlag, am Ende der Bauphase die Wohnfläche überprüfen zu lassen, finde ich gut und schlüssig. Er bietet Transparenz für alle Beteiligten.