Antwort 03.11.2023 von René Kopka SPD
Wichtig ist, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall beobachtet wird und damit auch die Grundlagen für ein Verbotsverfahren festgestellt werden können.
Wichtig ist, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall beobachtet wird und damit auch die Grundlagen für ein Verbotsverfahren festgestellt werden können.
Durch die sich überlappenden Krisen haben die Belastungen und psychische Erkrankungen zugenommen.
Ein gescheiterter Antrag auf ein Parteiverbot wäre Wasser auf die Mühlen der AfD. Daher will dieser Schritt sehr gut überlegt werden.
ich bin Verfechter der Gewaltenteilung in unseren Land: die Exekutive, die Legislative und die Judikative sind voneinander unabhängig und kontrollieren sich gegenseitig.