Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhielten für den Monat Juni eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro.
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Mit der Aufnahme von Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder ist frühestens im Oktober 2023 zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob Pensionär:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten.

Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Niemand muss die Belastungen aufgrund der hohen Inflation allein schultern.
Betriebsrenten sind, anders als etwa die gesetzliche Rentenversicherung, kein einheitliches System, sondern sie sind zwangsläufig und naturgemäß an den jeweiligen Arbeitgeber bzw. an den jeweiligen Arbeitsvertrag geknüpft. Von daher spiegeln sie die sehr vielschichtige Arbeitsrealität wider.