
Falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.
Falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern
Die IAP ist, falls nicht in einem Tarifvertrag vereinbart, eine freiwillige Zahlung von Arbeitgebern bis zu einer Höhe von 3000.-€ im Zeitraum bis Ende 2024.
Die Inflation und die damit einhergehenden Preissteigerungen stellen Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen vor große Herausforderungen.
Teuerung mit geld-, finanz-, und energiepolitischen Maßnahmen bekämpfen.
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann