Arbeitgeber:innen können bei der Auszahlung der Prämie nicht willkürlich vorgehen.
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Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob Pensionär:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten.

Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.