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Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Niemand muss die Belastungen aufgrund der hohen Inflation allein schultern.
Betriebsrenten sind, anders als etwa die gesetzliche Rentenversicherung, kein einheitliches System, sondern sie sind zwangsläufig und naturgemäß an den jeweiligen Arbeitgeber bzw. an den jeweiligen Arbeitsvertrag geknüpft. Von daher spiegeln sie die sehr vielschichtige Arbeitsrealität wider.
Alle Rentnerinnen und Rentner haben die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
Im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten braucht es bei den Bundesbeamten erst ein Gesetz, um die Inflationsprämie zu zahlen.