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(...) Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkretes Falles können wir leider nicht vornehmen. (...)

(...) Insgesamt kommt das Ministerium nicht zu dem Ergebnis, dass gesetzgebender Handlungsbedarf bestünde. (...)

(...) Ich empfehle Ihnen, sich an Ihren örtlichen Abgeordneten oder an die zuständigen Fachpolitiker unserer Fraktion zu wenden. (...)

Wenn ich Sie richtig verstehe, regen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen eine Änderung der Wohnflächenverordnung an. Den Vorschlag, am Ende der Bauphase die Wohnfläche überprüfen zu lassen, finde ich gut und schlüssig. Er bietet Transparenz für alle Beteiligten.

Natürlich kann ich Ihre Verärgerung über eine 3,36% kleinere Wohnfläche dem Grunde nach verstehen. Hier liegt in erster Linie ein vertragsrechtliches Problem vor. Eventuell sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, sich hier noch einmal rechtlich beraten lassen.