Eine hohe EU-weite Impfquote — insbesondere bei älteren Menschen, schutzbedürftigen Personen und Beschäftigten im Gesundheitswesen — ist bei der Eindämmung von COVID-19 weiterhin entscheidend.
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Durch Patentenfreigabe und Technologietransfer können die Produktionskapazitäten für die lebensrettenden Impfstoffe nicht nur gegen Corona weltweit ausgebaut werden.
Wie der von Ihnen angeführte Artikel ja beschreibt, ist die Entscheidung des Krankenhauses nicht auf politische Vorgaben zurückzuführen. Deshalb kann ich dazu keine Stellung nehmen.
Eine „Abwertung von Ungeimpften durch die Regierungsparteien“ gibt es nicht.
Zu keinem Zeitpunkt gab es in Deutschland eine Regelung, die den Krankenhäusern die Behandlung von Personen abhängig von ihrem Impfstatus verboten hätte
aber grundsätzlich ist für mich klar, dass jedes Kind und alle Patientinnen und Patienten ihre notwendige Behandlung erhalten müssen, ob geimpft oder nicht geimpft spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.