Antwort 16.06.2025 von Andreas Jäckel CSU
Stellungnahme zum Thema: Beschäftigung von Mitarbeitern im Bayerischen Landtag mit Parteizugehörigkeit der AfD
Stellungnahme zum Thema: Beschäftigung von Mitarbeitern im Bayerischen Landtag mit Parteizugehörigkeit der AfD
Zur Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Zurückweisungen an den Grenzen habe ich mich hier klar geäußert: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.html
Ein Parteiverbotsverfahren ist kein politisches, sondern ein rechtsstaatlich klar geregeltes Instrument zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Gleichzeitig ist mir völlig klar: Ein Verbot würde die tieferliegenden gesellschaftlichen Probleme nicht lösen.
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.
