Antwort 11.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Insofern kann es richtig sein, bei der bisherigen Formulierung zu bleiben, sofern keine unmissverständliche Formulierung gefunden wird, die auf allgemeine Zustimmung trifft.
Insofern kann es richtig sein, bei der bisherigen Formulierung zu bleiben, sofern keine unmissverständliche Formulierung gefunden wird, die auf allgemeine Zustimmung trifft.
Wir haben in der Koalition beschlossen, von dieser Änderung Abstand zu nehmen.
Dementsprechend kann der Begriff nicht ersatzlos gestrichen werden, sondern benötigt einen Ersatzbegriff, beziehungsweise eine Ersatzformulierung.
Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden