
nein, wie kommen Sie darauf?
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Deutsche Staatsbürger, egal welcher Herkunft, werden grundsätzlich nicht abgeschoben
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Das Strafrecht sollte für alle Menschen gleich gelten. Wer hier Straftaten begeht, muss unabhängig von seiner Herkunft bestraft werden und gegebenenfalls seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen.
Unter Remigration verstehen wir die dringend notwendige Rückführung von kriminellen, Extremisten und solchen illegalen Einwanderern, die keinen richtigen Aufenthaltsstatus (mehr) haben.