Antwort 28.09.2025 von Fabio De Masi BSW
Das Grundrecht auf Asyl ist eine Einzelfallentscheidung. Auch Asylanträge aus Afghanistan können abgelehnt werden.
Das Grundrecht auf Asyl ist eine Einzelfallentscheidung. Auch Asylanträge aus Afghanistan können abgelehnt werden.
Die AfD setzt sich für eine konsequente Anwendung bestehender Rückführungsregelungen ein
Nein, selbstverständlich nicht.
Im deutschen Beamten- und Tarifrecht gilt das Prinzip der sachlichen Neutralität und Rechtsbindung der Verwaltung.