Der in Ihrer Anfrage erwähnte Fall einer Duisburger Lehrerin, die über 16 Jahre hinweg trotz Krankschreibung ihr volles Gehalt bezog, ist zwar ein Extrembeispiel, verdeutlicht jedoch die Rechtslage: Solange ein Beamter oder eine Beamtin dienstunfähig ist, aber noch nicht in den Ruhestand versetzt werden kann – sei es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen –, besteht der Anspruch auf Besoldungsfortzahlung
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Antwort 11.09.2025 von Andrea Busche SPD
Antwort 08.09.2025 von Dennis Sonne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wichtig für Sie: Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU nur darauf verständig, die Wahlfreiheit zu Pauschale Beihilfe/GKV/PKV für neu-verbeamtete Personen einzurichten. Ihre Person ist demnach nur betroffen insofern Sie neu verbeamtet werden. Falls Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, gilt das für Sie nicht.
Antwort ausstehend von Jule Wenzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 29.08.2025 von Tobias Krull CDU
Nach aktuellem Stand gehe ich davon aus, dass dieser noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht wird.
Antwort ausstehend von Lisa Gnadl SPD
Antwort 22.08.2025 von Thorsten Frei CDU
BMI und BMF arbeiten derzeit intensiv an der Umsetzung.