Frage von Dominik W. • 10.06.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Nach meinen Magisterabschluss in Geschichte habe ich im Bundestag und im Haus der Geschichte gearbeitet.
Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig, um eingebürgert werden zu können - das war bereits vor der aktuellen Staatsangehörigkeitsreform so und wurde auch mit der Reform nicht geändert.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.