Frage von Franz Bernhard S. • 11.05.2024

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig, um eingebürgert werden zu können - das war bereits vor der aktuellen Staatsangehörigkeitsreform so und wurde auch mit der Reform nicht geändert.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Anrechnung von Zeiten der Fachschulausbildung in der DDR.
Da Bildungspolitik politisch auf Landesebene verantwortet wird, wenden sie sich gerne an die Verantwortlichen im Land NRW, z.B. an das Ministerium für Schule und Bildung und/oder an die jeweiligen BildungspolitikerInnen der demokratischen Parteien im NRW-Landtag