Antwort 02.04.2026 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Es steht Herrn Baud frei, die Sanktionen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Es steht Herrn Baud frei, die Sanktionen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Sonderberichterstatterinnen und -berichterstatter der Vereinten Nationen haben die Aufgabe, unabhängig über mögliche Menschenrechtsverletzungen zu berichten. Wenn Staaten versuchen, diese Arbeit durch Sanktionen zu behindern, ist das aus meiner Sicht ein problematisches Signal für das internationale Menschenrechtssystem.
Sie fragen nach den Rechtsgrundlagen für Sanktionen der EU-Kommission. Daher würde ich Sie bitten, Ihre Fragen an die EU-Kommission zu richten.

Ich vertraue darauf, dass Bundesregierung und EU-Kommission vor Sanktionen sorgfältig prüfen, verhältnismäßig handeln und Grundrechte achten.