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Für die von Ihnen angesprochene THG-Quote ist nicht der Landtag, sondern der Bundestag zuständig. Ich weiß aber, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erst am 27. November ein Positionspapier zum Thema „Klimafreundliche Kraftstoffe nutzen – Technologieoffenheit gewährleisten“ vorgelegt hat.
Die THG-Quote selbst sinkt nicht, sondern steigt weiterhin bis 2030 um knapp 16 Prozentpunkte auf 25%. Diese Entwicklung unterstützen wir.
Meines Erachtens ist es inakzeptabel, dass möglicherweise irreführend deklarierte fortschrittliche Biokraftstoffe aus dem Ausland die ehrliche Arbeit der europäischen Produzenten gefährden.
Überprüfung und potenzielle Verschärfung der Nachweisverfahren, um einen wirksameren Schutz vor Betrug zu gewährleisten.
Das Europäische Parlament hat kein Veto-Recht zu Implementierungsrechtsakten und darf lediglich in Form einer Resolution (Komitologieeinspruch) seine politische Meinung äußern. Da ein solcher Komitologieeinspruch im zuständigen Umwelt-Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat, wurde dieser anschließend nicht im Plenum abgestimmt.