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Die Aufnahme des Berufsbildes der Bestatter und Bestatterinnen in die Handwerksrolle „Anlage A“ wird derzeit seitens der Handwerkskammern im Zuge der regelmäßigen Überprüfung ausgearbeitet und befindet sich somit im Verfahren.
Auf Bundesebene ist es in der Tat so, dass es sich um eine nicht-zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.
DIE LINKE hat zur Entlastung der Hinterbliebenen in einem Antrag vorgeschlagen, die Übernahme der Todesfeststellung als Kassenleistung einzuführen.
In der Tat können die zum Teil erheblichen Kosten einer Todesfeststellung gerade Menschen mit geringem Einkommen stark belasten.
der Deutsche Bundestag hat sich von 2019 bis 2021 intensiv mit Ihrer Fragestellung befasst.