(...) Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich jüngst darauf verständigt, für Betriebsrenten einen Freibetrag einzuführen, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass künftig erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet; er beträgt seit dem 01. Januar 2020 rund 160 Euro monatlich und wird jährlich angepasst. (...)
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(...) Der Entwurf des Gesetzes der Bundesregierung zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) ist im Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen worden. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben mit Unterstützung der Grünen ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. (...)
(...) bei dem von Ihnen angesprochenen Gesetz geht es hinsichtlich der Leistungsverpflichteten um das Einkommen, nicht das Vermögen. Insofern kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen. (...)
(...) Wie Sie sicherlich wissen, liegt mir und meiner Fraktion das Thema am Herzen. Unser Ziel ist der halbe Krankenkassenbeitrag so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Außerdem wollen wir anstatt der Freigrenze einen echten Freibetrag, so dass auch insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten davon profitieren. (...)