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Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Die Unabhängigkeit der Justiz muss in unserem Rechtsstaat gewährleistet sein
Denn als Fortschrittskoalition ist unser Leitgedanke in der Drogenpolitik klar: Mehr Prävention statt Bestrafung, mehr Aufklärung statt Repressalien.
Das sog. externe Weisungsrecht des Justizministers in Einzelfällen ist abzuschaffen. Die Staatsanwaltschaft soll jedoch weiterhin einer Dienstaufsicht unterliegen, die jedoch nicht das Weisungsrecht von Justizverwaltungen in Bezug auf Einzelfälle umfasst.