2. Ist in Deutschland auch möglich (§4a Abs. 1 RVG)
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Um zu vermeiden, dass Teile der interessierten Öffentlichkeit ausgeschlossen werden – zum Beispiel bei Losverfahren, wie sie beim Landgericht München im NSU-Prozess praktiziert wurden –, ist die gerichtsinterne Übertragung von Gerichtsverhandlungen bei erheblichem Medieninteresse ein legitimer Weg

Die von Ihnen erwähnten Verurteilungszahlen sind Ausdruck der Stabilität unseres Rechtssystems. Kriminelles Fehlverhalten im Justizsystem ist eine seltene Ausnahme.


Die Herrschaft des Rechts ist jedoch nicht überall im gleichen Maße durchgesetzt. Es ist daher eine insbesondere von Deutschland forcierte Idee gewesen, Handelsabkommen mit ausländischen Staaten mit Schiedsklauseln abzuschließen.

Urteilsbegründungen der obersten deutschen Gerichte können inzwischen gefilmt bzw. live übertragen werden Das halte ich für sinnvoll, denn die Justiz soll natürlich insbesondere höchstrichterliche Entscheidungen, die weitreichende Auswirkungen haben, für die Öffentlichkeit verständlich und nachvollziehbar begrünen.