Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.
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Voraussetzung ist, dass die erforderlichen 35 Versicherungsjahre erfüllt sind und alle weiteren persönlichen rentenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Ich schließe Reformen nicht aus, aber sie müssen fair, nachvollziehbar und mit angemessenem Vertrauensschutz umgesetzt werden.
In der Sache habe ich eine deutlich abweichende Auffassung zu den Reformvorschlägen der Alterssicherungskommission.
Die Grundsicherung im Alter wird nicht den Kommunen überlassen. Die Kommunen führen diese Leistung zwar aus, die Kosten trägt aber vollständig der Bund.
Ein wichtiger Bestandteil des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Reformpakets ist die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente zusätzlich zum bestehenden Umlagesystem. Durch die Kapitalrente kann das Rentenniveau langfristig sogar wieder deutlich steigen.