Wie stehen Sie zur Einführung einer Bürgerversicherung und der Angleichung des Rentenniveaus an das Niveau der Pensionen
Das derzeitige System der Altersvorsorge in Deutschland ist geprägt von Ungerechtigkeit. Während Rentner mit durchschnittlich 1.373 Euro monatlich (Männer) bzw. 832 Euro (Frauen) auskommen müssen, kassieren Pensionäre im Schnitt deutlich mehr: 3.227 Euro pro Monat.
Diese Ungleichheit ist nicht nur unsozial, sondern auch demotivierend für alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die derzeitigen Unterschiede zwischen Renten und Pensionen sind nicht zu rechtfertigen.
Beamte haben ein absolutes Absicherungssystem: Sie erhalten nach 40 Dienstjahren bis zu 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts.
Renten hingegen sind versicherungsmathematisch berechnet: Je mehr eingezahlt wird, desto höher die Rente.
Die Pensionen verbeamteter Personen werden aus Steuergeldern finanziert und dieses Geld wird von Nichtbeamten erwirtschaftet.

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben. Die Beamtenversorgung beruht auf der verfassungsrechtlich verankerten Alimentationspflicht des Dienstherrn, die Beamtinnen und Beamten und ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren.
Demgegenüber wird die gesetzliche Rentenversicherung paritätisch finanziert. Vor diesem Hintergrund unterscheiden sie sich auch mit Blick auf ihre Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung, die Beamtenversorgung deckt hingegen zusätzlich die betriebliche Zusatzsicherung ab.
Aus diesem Grund kommen höhere Zahlbeträge in der Beamtenversorgung häufiger vor als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wegen der Verschiedenheit der Sicherungssysteme ist ein auf die jeweiligen Auszahlungsbeträge bezogener Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Beamtenversorgung deshalb nicht sachgerecht.
Die Gerechtigkeitsfrage, die Sie stellen, sehe ich auch: Eine solidarisch umlagefinanzierte gesetzliche Rente sollte von allen für alle finanziert werden – Arbeitnehmer*innen, Beamte, Selbstständige und Abgeordnete. Daher sollten wir die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausbauen, in die alle einzahlen.
In dieser Legislaturperiode habe ich mich dazu in einem ersten Schritt für die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eingesetzt. Bei den Selbstständigen besteht der vordringlichste Handlungsbedarf, weil große Teile von ihnen keiner verpflichtenden Altersvorsorge unterliegen und selbst oftmals unzureichend für das Alter vorsorgen. Auch wenn das Vorhaben in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden konnte, bleibt es auf meiner rentenpolitischen Tagesordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB