
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage von Herr Junghans vom 17.03.2025
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage von Herr Junghans vom 17.03.2025
Ich habe kein Problem mit einem "buddhistischen Zentrum", solange sich dieses nicht der Öffentlichkeit aufzwingt und damit zum Beispiel die negative Bekenntnisfreiheit von Anwohnern beeinträchtigt. Bisher kenne ich keinerlei Beschwerden, die in diese Richtung gehen.
Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus.
Die Verabschiedung war notwendig geworden, weil diese Entscheidung keinen Aufschub erlaubte.
Ich werde aber nicht aufhören, dafür zu appellieren, endlich in jeder Hinsicht ehrlicher zu werden. Außerdem muss eine verständliche Sprache gesprochen werden. Auch das ist wichtig.