Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
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Antwort 23.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 16.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Antwort 02.12.2022 von Hakan Demir SPD
Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Antwort 07.02.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Rahmen dieser Novelle ist bei bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.
Antwort 05.12.2022 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform steht in unserem Koalitionsvertrag und alle Ampel-Parteien haben die Mehrstaatigkeit bereits in ihren Wahlprogrammen gefordert.
Antwort 01.12.2022 von Mahmut Özdemir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.