Hakan Demir
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SPD
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Frage von Berkan Ö. •

ich würde gerne wissen, ob in Deutschland geboren und aufgewachsene Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erst später angenommen und somit ihre vorherige abgeben mussten, diese nach der Reform erneut beantragen können

Sehr geehrter Herr Demir,

İch verfolge seit kurzem den Anstoß der Koalition und ihren Bestrebungen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts insbesondere mit hinblick der Mehrstaatlichkeit.

İch würde gerne wissen, ob in Deutschland geboren und aufgewachsene Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erst später angenommen und somit ihre vorherige abgeben mussten, diese nach der Reform erneut beantragen können, ohne die deutsche zu verlieren - auch mit dauerhaftem Wohnsitz zb. im EU-Ausland?

İch Danke für die Beantwortung sowie für die kurzfristige Umsetzung der Koalitionsvertrages.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Eine Sache muss man natürlich bedenken: Die Mehrstaatigkeit kann auch am Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, z.B. aus Indien oder Äthiopien. Aber wo die Hürden in Deutschland liegen, werden wir sie beseitigen.

In Ihrem geschilderten Fall kann die deutsche Person eine weitere (ihre abgegebene) Staatsbürgerschaft wieder annehmen - sofern das Herkunftsland dies eben zulässt. Ob und wie der Wohnsitz eine Rolle spielt, hängt ja von dem Herkunftsland ab, dessen Staatsangehörigkeit ja wieder erworben werden soll. Die deutsche Staatsangehörigkeit bleibt mit dem neuen Gesetz erhalten.

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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