Antwort 18.01.2024 von Rolf Mützenich SPD
Die Verhandlung erfolgt nun vor dem Internationalen Gerichtshof und es bleibt abzuwarten, wie sich diese entwickeln wird.
Die Verhandlung erfolgt nun vor dem Internationalen Gerichtshof und es bleibt abzuwarten, wie sich diese entwickeln wird.
Wie Sie an meiner Fraktionszugehörigkeit ablesen können, stehe ich für eine liberale Politik der bürgerlichen Mitte und vertrete diese auch nach außen.
Daher ist für mich klar: Sollte die AfD die hohen Hürden eines Prüfantrags erfüllen, dass dieser dann auch gestellt werden muss.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.