
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich an Ihre Stadtverwaltung zu wenden, die für die Straßenreinigung zuständig ist.
Diese Kosten sind wohl ebensowenig enthalten wie die Kosten für Krankenversicherung bei Süßigkeiten.
Durch das öffentliche Interesse stehen Politiker grundsätzlich auch im Blick etwaiger Kritiker oder einfach nur interessierter Menschen, die In Zeiten des Internets relativ einfach nach Plagiaten suchen können.
Am Ende muss für jeden die gleiche Sorgfaltspflicht auch in wissenschaftlichen Arbeiten gelten - ganz gleich ob man Politiker ist oder nicht.