Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Seit letztem August konnten bereits ca. 20.000 ehemalige Ortskräfte und als besonders gefährdete Afghan:innen nach Deutschland einreisen.
Seit der Machtübernahme der Taliban hat Deutschland bis heute etwa 10.000 Menschen die Ausreise aus Afghanistan ermöglicht.
! Wir haben in Deutschland einen Facharbeitermangel, deshalb werden wir die geflohenen Menschen sicherlich gut integrieren können.
Der Leistungsumfang nach den §§ 4, 6 AsylbLG wird durch eine auf § 264 SGB V gestützte Vereinbarung nicht erweitert
Der Abschluss der von Ihnen ins Auge gefassten Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V und die damit verbundene Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich.
Aktuell können die Menschen aus der Ukraine auch ohne Behandlungsschein behandelt werden. Es müssen lediglich Daten wie Name, Wohnort und Kostenträger hinterlegt werden