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Beantragen können Sie die weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt - Sie dürfen diese nur noch nicht annehmen bevor die Reform in Kraft getreten ist, sonst verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Sprechen Sie am besten mit der zuständigen Einwanderungsbehörde, ob eine Fristverlängerung der Einbürgerungszusage möglich ist.
Den Fall besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene
"Kontrolle" bedeutet, dass ich ein direktes Kontrollverhältnis zum Inhalt habe, ähnlich wie es eben eine Chefredakteur*in im Sinne der editoriellen Kontrolle hat.
Die Abschaffung der Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung wurde tatsächlich Ende Januar mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch den Bundestag beschlossen. Seitdem ermöglicht das deutsche Recht grundsätzlich die Mehrstaatigkeit.
Eine Vereinfachung, für die ich offen wäre, läge in der Verantwortlichkeit des Bundesfinanzministeriums.