Antwort 24.01.2024 von Thorsten Frei CDU
Mit Blick auf die Beamten bin ich der Auffassung, dass wir diesen Status künftig auf den absoluten Kernbereich der Staatsaufgaben wie Polizei, Justiz oder auch die Bundeswehr beschränken sollten.
Mit Blick auf die Beamten bin ich der Auffassung, dass wir diesen Status künftig auf den absoluten Kernbereich der Staatsaufgaben wie Polizei, Justiz oder auch die Bundeswehr beschränken sollten.
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.
Wenn es das EEG nicht mehr gibt, gibt es auch keine Vergütung mehr
auch in Rheinland-Pfalz gibt es ein Landestariftreuegesetz, es ist am 1. März 2011 in in Kraft getreten.