Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz
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Die von der AfD ausgehende Gefahr nehmen wir sehr ernst und prüfen entsprechende Handlungsoptionen fortlaufend
Die Entwicklungen in der AfD sind in der Tat besorgniserregend und es ist richtig, dass der Verfassungsschutz diese Partei ganz besonders beobachtet. Einem Antrag auf Parteiverbot stehe ich aber skeptisch gegenüber.
Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreter:innen der Partei, deutlich.
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
wir als CSU und erst recht ich persönlich streben grundsätzlich keine Zusammenarbeit mit der AfD an und werden auch in Zukunft an der sog. Brandmauer zu dieser Partei festhalten.