Frage von Patricia v. • 16.08.2023

Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bund hat verfassungsrechtlich keine Zuständigkeit für die Finanzierung von Tierheimen. Wo es dem Bund möglich ist, können zur Abmilderung der finanziellen Belastung der Tierheime aufgrund von Krisen, wie beispielsweise der Coronakrise, Mittel durch den Bund an Tierheime ausgezahlt werden.
Für die Kontrolle sind in Deutschland die Obersten Veterinärbehörden der Bundesländer zuständig.
Als Grüne drängen wir darauf, dass die Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurück gegeben werden. Ein dafür geeigneter Auszahlungsmechanismus wird entwickelt.