
Antwort 28.06.2023 von Josip Juratovic SPD
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.

Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.
Eine Übertragung einzelner Tarifabschlüsse, wie bei der Pension der Beamten, sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.
Zum Vorgehen der Bundesländer bzgl. der Übertragung der Tarifeinigung auf Landesbeamt:innen bzw. Pensionär:innen liegen mir keine Informationen vor.
Zu Detailfragen möchte ich Sie bitten, sich an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu wenden