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  vielen Dank für Ihre Frage. Ich bedaure, aber zu den Landesbeamten in Baden-Württemberg kann ich nichts sagen. Da liegt die etwaige Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in der Zuständigkeit der Landesregierung.
  Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.
  Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamt*innen ist in einigen Bundesländern möglich, da diese Beamte des jeweiligen Landes sind.
  Die Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Arbeitgeberzuschusses für Landesbeamte zur GKV hängt daher maßgeblich von den Bundesländern ab.