Für mich ist entscheidend, dass notwendige psychotherapeutische Behandlungen nicht an wirtschaftlichen Unsicherheiten oder längeren Wartezeiten scheitern. Die Erfahrungen aus der Praxis, wie Sie sie schildern, sind deshalb ein wichtiger Maßstab für die weiteren Beratungen.
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Gegenüber den ersten Entwürfen gab es bis zuletzt Anpassungen. Dabei haben wir die zahlreichen Rückmeldungen aufgenommen und soweit möglich berücksichtigt.
Ich unterstütze stabile Kassenfinanzen. Bei der Psychotherapie bessern wir besonders für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Schwerkranken nach.
Für die ambulante Psychotherapie war bislang innerhalb dieses Reformpaketes vorgesehen, psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die s. g. Budgetierung einzubeziehen und die bisherige gesetzliche Schutzregelung zur angemessenen Vergütung zu streichen.
Die Streichung schafft daher keine Klarheit, sondern bringt erhebliche finanzielle Unsicherheit für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit sich und birgt Risiken für die Versorgung.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf das Ziel, die psychotherapeutische Versorgung langfristig zu stärken und zugleich die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems im Blick zu behalten.