Wie wollen Sie unter den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes die ambulante psychotherapeutische Versorgung in unserem Wahlkreis langfristig sicherstellen?
Ich bin Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie und führe eine psychotherapeutische Praxis mit einem halben Kassensitz in 67280 Quirnheim. Von den geplanten Maßnahmen bin ich genauso betroffen wie meine psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen.
Bereits heute beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in meiner Praxis 9–12 Monate. Meine Warteliste umfasst über 70 Patientinnen und Patienten und ist deshalb geschlossen. Um die Versorgung sicherzustellen, arbeite ich in den meisten Quartalen mit etwa 150 % meines Budgets.
Die geplante Deckelung der extrabudgetären Vergütung würde mich zwingen, weniger Patientinnen und Patienten zu behandeln. Gleichzeitig sollen die Zuschläge für Kurzzeittherapien gestrichen werden, obwohl diese den erhöhten Aufwand einer schnellen Aufnahme in akuten Krisen ausgleichen sollen.
Ich bitte Sie, diese Maßnahmen zu überdenken. Sie würden die ohnehin angespannte psychotherapeutische Versorgung weiter verschlechtern und die Wartezeit verlängern.
Sehr geehrter Herr Dr. W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für die Einblicke in Ihren Praxisalltag. Wartezeiten von neun bis zwölf Monaten zeigen sehr deutlich, unter welchem Druck die ambulante psychotherapeutische Versorgung bereits heute steht. Diese Situation bereitet auch mir große Sorgen. Ich kann daher gut nachvollziehen, dass die geplanten Änderungen viele Psychotherapeutinnen verunsichern. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion inklusive mir hierzu in den vergangenen Wochen einen intensiven Austausch mit den psychotherapeutischen Berufsverbänden geführt und deren Bedenken ausführlich aufgenommen.
Nach unserer rechtlichen Bewertung führt die Streichung der bisherigen Angemessenheitsprüfung allerdings nicht zur Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung. Vielmehr entfällt ein Instrument, das in den vergangenen Jahren wiederholt zu nachträglichen Honorarkürzungen geführt hat. Die Verpflichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung, eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen, bleibt bestehen. Ebenso ist aus unserer Sicht klar, dass die für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel auch künftig der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben müssen.
Gleichzeitig teilen wir die Sorge, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Praxen verlässlich ausgestaltet werden müssen. Deshalb haben wir als Koalition einen Entschließungsantrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für definierte psychotherapeutische Leistungen.
Für mich ist entscheidend, dass notwendige psychotherapeutische Behandlungen nicht an wirtschaftlichen Unsicherheiten oder längeren Wartezeiten scheitern. Die Erfahrungen aus der Praxis, wie Sie sie schildern, sind deshalb ein wichtiger Maßstab für die weiteren Beratungen.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir Ihre Perspektive zu schildern.
Mit freundlichen Grüßen

