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Johannes Steiniger
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Frage von Dr. med. Felix W. •

Wie wollen Sie unter den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes die ambulante psychotherapeutische Versorgung in unserem Wahlkreis langfristig sicherstellen?

Ich bin Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie und führe eine psychotherapeutische Praxis mit einem halben Kassensitz in 67280 Quirnheim. Von den geplanten Maßnahmen bin ich genauso betroffen wie meine psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen.Bereits heute beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in meiner Praxis 9–12 Monate. Meine Warteliste umfasst über 70 Patientinnen und Patienten und ist deshalb geschlossen. Um die Versorgung sicherzustellen, arbeite ich in den meisten Quartalen mit etwa 150 % meines Budgets.Die geplante Deckelung der extrabudgetären Vergütung würde mich zwingen, weniger Patientinnen und Patienten zu behandeln. Gleichzeitig sollen die Zuschläge für Kurzzeittherapien gestrichen werden, obwohl diese den erhöhten Aufwand einer schnellen Aufnahme in akuten Krisen ausgleichen sollen.Ich bitte Sie, diese Maßnahmen zu überdenken. Sie würden die ohnehin angespannte psychotherapeutische Versorgung weiter verschlechtern und die Wartezeit verlängern.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Dr. W.,

danke für Ihre Nachricht und die intensiven persönlichen Schilderungen. Ich kann Ihre Bedenken nachvollziehen.

Das deutsche Gesundheitssystem braucht dringend Reformen. Es ist das teuerste der Welt, aber nicht das beste. Deshalb packen wir das Problem jetzt an. Dabei wird gerade nicht einseitig eine Gruppe benachteiligt. Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen und auch die Versicherten: Alle werden nach den Vorschlägen der Ministerin einen Beitrag leisten müssen. Gleichzeitig wissen wir um unsere Verantwortung, einzelne Bereiche nicht zu überfordern und damit die Versorgung zu gefährden.

Eine verantwortungsvolle Finanzierung des Gesundheitswesens setzt voraus, dass nicht mehr Mittel ausgegeben werden, als tatsächlich zur Verfügung stehen. Daher sollen Vergütungssteigerungen bei den Leistungserbringern künftig an die reale Kostenentwicklung sowie an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekoppelt werden. Ziel ist dabei ausdrücklich nicht eine Kürzung bestehender Vergütungen, sondern vielmehr eine Begrenzung künftiger Steigerungen auf das Maß der gesamtwirtschaftlichen Lohndynamik.

Das deutsche Gesundheitssystem braucht dringend Reformen. Es ist das teuerste der Welt, aber nicht das beste. Deshalb packen wir das Problem jetzt an. Dabei wird gerade nicht einseitig eine Gruppe benachteiligt. Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen und auch die Versicherten: Alle werden nach den Vorschlägen der Ministerin einen Beitrag leisten müssen. Gleichzeitig wissen wir um unsere Verantwortung, einzelne Bereiche nicht zu überfordern und damit die Versorgung zu gefährden.

Gegenüber den ersten Entwürfen gab es bis zuletzt verschiedene Anpassungen. Dabei haben wir die zahlreichen Rückmeldungen aufgenommen und – soweit möglich – berücksichtigt. 

Wir sehen die Sorgen der vulnerablen Gruppe der psychisch Kranken sehr genau, denn psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle. Die Zahl der Betroffenen steigt stetig. Gerade auch für betroffene Kinder und Jugendliche muss eine gute und sichere Versorgung schnellstmöglich und niedrigschwellig gewährleistet sein. Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung führen zu finanziellen Mehrbelastungen der Versichertengemeinschaft in der Zukunft. Eine kontinuierliche Versorgung ist daher entscheidend. Daher hat der Bundestag zusätzlich einen Entschließungsantrag angenommen, in dem er die Bundesregierung auffordert, zügig weitere Regelungen vorzulegen, die nach dieser Sommerpause auch beschlossen werden sollen:

  1. Regelungen, welche die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen,
  2. Regelungen, die Ausnahmefälle von der MGV bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der G-BA Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) als auch von als dringlich festgelegten Fällen vorsehen, um dafür eine extrabudgetäre Vergütung zu schaffen, und
  3. Regelungen, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragen, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.

Mit diesen Maßnahmen setzen wir wesentliche Forderungen der Psychotherapeuten um und handeln im Sinne der Patienten. Diese Verbesserungen sollten ursprünglich bereits Bestandteil des GKV-BStabG sein, wurden jedoch im parlamentarischen Verfahren aufgrund von verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens verschoben. Unabhängig davon werden mit dem GKV-BStabG Psychotherapeuten von Bürokratie entlastet. Künftig wird auf einen Konsiliarbericht verzichtet werden, wenn die psychotherapeutische Behandlung auf vertragsärztliche Überweisung oder auf Empfehlung eines Krankenhauses im unmittelbaren Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung erfolgt.

Auf diesen veränderten Grundlagen war eine Zustimmung im Bundestag und im Bundesrat in unseren Augen möglich. Gerne können Sie dann auch eine meiner Bürgersprechstunden besuchen und das Thema vertiefen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Steiniger, MdB
Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Sprecher für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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Tel.: 030 227 72193
Fax: 030 227 76193
Mail: johannes.steiniger@bundestag.de

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