Wie stehen Sie und Ihre Partei zur geplanten Abschaffung der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Praxen?
Sehr geehrter Herr Zorn,
Ich bin Wähler Ihrer Partei und Mitglied. Mit Schrecken habe ich von einem Antrag zur Abschaffung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gelesen. Ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie und die Partei sich hierzu verhalten wird, da es laut Aussage der Psychotherapeutenkammer einer de facto Abschaffung psychotherapeutischer Leistungen gleichkommen würde. In einer Gesellschaft, in der psychische Probleme, insbesondere bei jungen Menschen, immer weiter verbreitet ist, wäre ein solcher Schritt verheerend. Mir ist ein solches Vorgehen vollkommen unverständlich und lässt mich als politisch engagierten Menschen baff zurück. Es zeigt in meinen Augen eine vollkommene Entfremdung der Bundesregierung von den Problemen der Bevölkerung. Daher bitte ich Sie, hierzu kurz Stellung zu nehmen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre deutliche Kritik. Ihre Frage hat mich unmittelbar vor der abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erreicht. Inzwischen hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Dabei wurde auch die bisherige besondere Angemessenheitsprüfung für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gestrichen. Die SPD-Fraktion hat diesem Gesamtpaket gemeinsam mit der Union zugestimmt.
Ich möchte deshalb nicht den Eindruck erwecken, diese Entscheidung sei noch offen. Zugleich nehme ich die erheblichen Einwände der Bundespsychotherapeutenkammer sehr ernst. Sie verweist insbesondere darauf, dass die Rechtsprechung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungsrechtliche Maßstäbe setzt, die auch nach einer Änderung des Gesetzes zu beachten bleiben.
Für mich ist entscheidend, dass notwendige Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht dazu führen dürfen, dass Menschen schlechteren Zugang zu Psychotherapie haben oder laufende Behandlungen abbrechen müssen. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen zusammen mit dem Gesetz eine Entschließung beschlossen, die gezielte Nachbesserungen vorsieht: Bereits begonnene Therapien sollen über den Jahreswechsel 2026/27 hinaus bis zu ihrem Abschluss abgesichert werden. Für Behandlungen von Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch erkrankten Menschen sowie für als dringlich eingestufte Fälle soll weiterhin eine extrabudgetäre Vergütung ermöglicht werden. Außerdem soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende 2026 Kriterien festlegen, nach denen die Dringlichkeit einer Behandlung in der psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wird. Die Koalition hat angekündigt, diese Regelungen nach der parlamentarischen Sommerpause gesetzlich umzusetzen.
Die Kritik aus der psychotherapeutischen Praxis zeigt, dass wir die Auswirkungen dieser Reform sehr genau beobachten müssen. Für mich steht fest: Die Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen darf nicht zulasten einer verlässlichen psychotherapeutischen Versorgung gehen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sowie bei schwer psychisch erkrankten Menschen müssen wir sicherstellen, dass notwendige Hilfe tatsächlich erreichbar bleibt.
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Kritik so klar in diese Debatte einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn

