Ich gehe davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt, in denen Menschen aus Syrien oder Afghanistan (oder aus anderen Ländern) ihr Herkunftsland bereisen, um dort Urlaub zu machen. Trotzdem bin ich ähnlich irritiert wie Sie.
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Wichtig aber: Als besondere Integrationsleistung sollen nur Leistungen herangezogen werden, die seit der Ankunft in Deutschland erbracht wurden.
Deshalb dürfen wir in der Diskussion darüber nicht die Asyl- und Arbeitsmigration vermischen. Bei Asylverfahren geht es ja gerade nicht darum, dass wir diejenigen vorrangig schützen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sondern um unsere humanitäre Verantwortung.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nicht die irreguläre, sondern vielmehr die reguläre Migration von Fach- und Arbeitskräften erleichtert und bürokratische Hürden gesenkt
Im Grunde sehe ich es ähnlich. Allerdings ist die Gesamtsituation nur schwer zu vergleichen, da insbesondere die Verfassungen der Länder sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Sozialleistungen etc. setzen.