Hakan Demir
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Frage von Aiml M. •

Hallo guten Tag Ich habe den ESA gemacht und ich habe C1 Z und nun ich mache freiwilliges Arbeitsjahr Und ich lebe schon fast drei Jahren in Deutschland Kann ich in diesem Fall eingebürgert werden

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Seit der diesjährigen Einbürgerungsreform ist bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich. Verpflichtende Voraussetzung dafür ist ein Deutschniveau auf dem Niveau C 1 sowie die selbstständige Deckung des Lebensunterhalts. Zusätzlich müssen die besonderen Integrationsleistungen durch schulische oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement nachgewiesen werden. Die Behörden haben dabei einen großen Entscheidungsspielraum, um den Einzelfall mit der spezifischen Lebenssituation zu würdigen - es geht darum, diese beschleunigte Einbürgerung (gegenüber der Regelzeit von 5 Jahren) dann anzuwenden, wenn jemand besonders schnell in Deutschland Fuß gefasst hat. 

Sie können also, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf beschleunigte Einbürgerung stellen. Es ist auch möglich, sich dabei von einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen (hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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