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Insoweit ist es grundsätzlich an der Bundesregierung und hier insbesondere am Bundeskanzler und der Bundesaußenministerin, den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt gegenüber der britischen und anderen Regierungen vorzubringen.
Wir Grüne haben stets betont, dass wir mit der Abschaffung des Transsexuellengesetzes und der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes selbstverständlich auch den Anspruch auf Leistungen der Krankenkassen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen gesetzlich besser regeln müssen.
Der Beschwerdeführer muss den innerstaatliche Rechtsweg bis zur höchstmöglichen Instanz durchlaufen.