
(...) Sog. Cum/Ex-Geschäfte waren und sind rechtswidrig. Dies hat das Finanzgericht Kassel am 10. (...)
(...) Sog. Cum/Ex-Geschäfte waren und sind rechtswidrig. Dies hat das Finanzgericht Kassel am 10. (...)
(...) Es ist deutlich geworden, dass hier ein kriminelles Netzwerk von Banken, Investoren und Beratungsfirmen zulasten der Allgemeinheit Profit gemacht hat. Die Verantwortlichen in diesen Unternehmen müssen nun zur Rechenschaft gezogen werden, sowohl steuerrechtlich als auch strafrechtlich. (...)
(...) Bereits 2012 haben wir im Deutschen Bundestag die Steuerlücke geschlossen, die Banken, Kanzleien und Investoren für ihren Milliardenbetrug genutzt haben. Zudem haben wir im Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. (...)
(...) Der Skandal um die betrügerischen Cum/Ex-Steuergestaltungen beschäftigt den Bundestag regelmäßig, erst am 7.11. haben wir in einer aktuellen Stunde dazu debattiert. (...)
(...) Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern leisten sehr gute Arbeit. Sie konnten in zahlreichen Fällen verhindern, dass zu Unrecht beantragte Anrechnungen oder Erstattungen der Kapitalertragssteuer auch tatsächlich angerechnet oder ausgezahlt wurden. (...)
(...) Sie haben völlig recht, dass Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte und insbesondere die Tatsache, dass diese so lange getätigt werden konnten, ein großer Skandal sind. Deswegen hat auch ein Untersuchungssauschusses des Bundestages die Vorgänge rund um Cum-Ex-Geschäfte untersucht und in seinem Abschlussbericht aus dem vergangenen Jahr eindeutig festgestellt: Diese Steuerpraktiken waren rechtswidrig und haben der Allgemeinheit einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursacht. (...)