Antwort 15.01.2024 von Ulrike Bahr   SPD
Das Bundeskabinett befasst sich voraussichtlich Ende Januar mit dem Gesetzentwurf.
Das Bundeskabinett befasst sich voraussichtlich Ende Januar mit dem Gesetzentwurf.
Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium unterstütze ich Bundesministerin Faeser bei der Erfüllung politischer Aufgaben. Das bedeutet im Fall des BBVAngG, viele Gespräche mit allen Beteiligten zu führen mit dem Ziel, das Verfahren voranzubringen.
Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.
Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden.
Da Sie eine sehr spezielle und persönliche Frage habe, möchte ich Sie bitten ihrem Bearbeiter beim NLBV anzuschreiben [...]. Dann bekommen Sie auf jedenfall eine schnelle und konkrete Antwort auf ihren Fall bezogen.