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Generell ist zu sagen, dass vor dem Hintergrund einer Impfpflicht vielmehr als Artikel 1 des Grundgesetzes der Artikel 2 zur Debatte steht. Bei der Frage, inwiefern eine Impfpflicht damit vereinbar ist, handelt es sich um eine Abwägung zwischen verschiedenen Aspekten:
Als Parlamentarier bleibt uns nur der parlamentarische Weg: wir haben entsprechende Initiativen im Bundestag und auf kommunaler Ebene eingebracht
Ich kann Ihnen leider nicht sagen, wann die EMA die formale Zulassungsbezeichnung der Corona-Impfstoffe ändert.
Mit einer allgemeinen Impfpflicht kann man die aktuelle Omikron-Welle nicht stoppen. Eine Impfpflicht sollte nur für vulnerable Gruppen gelten.