Fragen und Antworten
Ich bin einfaches Mitglied, ohne weitere Funktionen in dem Gremium. Übernachtungskosten sind, soweit ich mich erinnere, zwei Mal angefallen. Hintergrund waren zweitägige Klausuren. Reisekosten werden entsprechend der Reisekostenordnung für den Rundfunkrat nach Aufwand gezahlt.
Die Entschädigten sind für jedermann transparent nachlesbar in der Satzung des Norddeutschen Rundfunks. Dort enthält der Artikel 24 alle gewünschten Informationen.
Wenn Sie eine unabhängige, gerichtsfeste Überprüfung durch einen vereidigten Vermessungsingenieur anstreben, dann ist das Ihr gutes Recht.
Wir sprechen gegenwärtig mit Beteiligten aus Wissenschaft und Justiz und prüfen die Vor – und Nachteile sorgfältig

