Antwort 07.02.2023 von Tilman Kuban CDU
Nach unseren unverb. Informationen gilt der Nullsteuersatz nicht rückwirkend. Ein entsprechender Antrag der Union wurde v. d. Bundesregierung leider abgelehnt.
Nach unseren unverb. Informationen gilt der Nullsteuersatz nicht rückwirkend. Ein entsprechender Antrag der Union wurde v. d. Bundesregierung leider abgelehnt.
Mit Blick auf die Formulierung, dass es auf das Datum der Installation oder auf die „vollständigen“ Lieferungen ankommt, könnten Sie also möglicherweise vom Nullsteuersatz profitieren. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich als Mitglied des Deutschen Bundestages hier keine Fallprüfung vornehmen kann.
Mir ist nicht bekannt, ob die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative plant, um zu verhindern, dass Vermögen mit doppelten Familienstiftung einfach hin und hergeschoben werden um einer Besteuerung zu entgehen.