Antwort 02.08.2023 von Ulrike Bahr SPD
Der Schwerpunkt des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegt im Schutz vor Diskriminierung.
Der Schwerpunkt des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegt im Schutz vor Diskriminierung.
Für Ihr Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre bzw. Ihren zuständige/n SPD-Landtagsabgeordnete/n.
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Für Ihr Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre bzw. Ihren zuständige/n SPD-Landtagsabgeordnete/n.
So werden grundsätzlich anhand des Tarifabschlusses die Pensionen erhöht, wie auch die Rentenerhöhungen sich grundsätzlich an der gesamten Lohnentwicklung der Arbeitnehmer orientieren.