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Ziel ist es, die Übertragung der Tarifeinigung auf die Bundesebene zeitnah zu beschließen.

Ich teile Ihre Ansicht, dass die aktuelle Bundesregierung in diesem Bereich zu wenig unternimmt und die Menschen im Stich lässt

Beim Inflationsausgleich hingegen handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Ich werde die 3000 Euro Inflationsausgleich an verschiedene soziale Organisationen in meiner niedersächsischen Heimat spenden.

Auf die Auszahlung des Inflationsausgleichsgeld über 3.000 Euro, die in Teilzahlungen zwischen Juli 2023 und Februar 2024 erfolgen soll, wurde sich im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen Bund und der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geeinigt.