So werden grundsätzlich anhand des Tarifabschlusses die Pensionen erhöht, wie auch die Rentenerhöhungen sich grundsätzlich an der gesamten Lohnentwicklung der Arbeitnehmer orientieren.
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Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bedaure, aber zu den Landesbeamten in Baden-Württemberg kann ich nichts sagen. Da liegt die etwaige Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in der Zuständigkeit der Landesregierung.
Die Inflationsausgleichszahlung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren. Daher kommt sie für Rentner nicht in Betracht.
Die Diskussion darüber, ob die Inflationsprämie auch an Rentnerinnen und Rentner auszuzahlen ist, berührt also auch die grundsätzliche Frage nach der Bedeutung und möglichen Anpassungserfordernissen des Beamt:innentums und des öffentlichen Dienstes, der hinsichtlich der Attraktivität mit der Privatwirtschaft zu konkurrieren hat.