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Welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden, muss natürlich in einem Vertrag zwischen Vermieter und Dienstleister geregelt sein. Es macht sicherlich Sinn, mit ihrem Vermieter dazu zu sprechen. Gerade auch, wenn die Leistung nicht erbracht wird.
Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern.
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.