Antwort 22.11.2024 von Fabio De Masi BSW
Nord-Stream Sprengung war staatsterroristischer Akt
Nord-Stream Sprengung war staatsterroristischer Akt

Grundsätzlich fällt es mir schwer, mir eine Zusammenarbeit mit dem BSW vorzustellen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde bereits in einer persönlichen E-Mail an Sie beantwortet