
In diesem Fall unterliegt das Präsidiumsmitglied der Ordnungsgewalt der jeweiligen Sitzungsleitung und könnte bei Störung der Ordnung oder Würde des Bundestages – wie alle anderen Abgeordneten auch – mit Ordnungsmaßnahmen belangt werden.
In diesem Fall unterliegt das Präsidiumsmitglied der Ordnungsgewalt der jeweiligen Sitzungsleitung und könnte bei Störung der Ordnung oder Würde des Bundestages – wie alle anderen Abgeordneten auch – mit Ordnungsmaßnahmen belangt werden.
Zum Umgang der DVParl mit einzelnen Mitgliedsanträgen möchte ich mich nicht öffentlich äußern.
Ohne Hoffnung auf Vernunft keine Politik!
Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident wird aus der Mitte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Somit sind Bundestagspräsidentinnen und Bundestagspräsidenten immer auch Abgeordnete und haben als solche ein Stimmrecht.
Ich empfange regelmäßig Amtskolleginnen und Amtskollegen aus aller Welt, weil interparlamentarische Kontakte im Sinne der Suche nach einem konstruktiven Dialog unverzichtbar sind.
Ein angemessenes Erscheinungsbild ist dabei wichtig und wird von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern erwartet.